Allgemeine Geschäftsbedingungen   

 

AGB Pure Transformation AG

Version 1.0 – gültig ab 3. November 2025 – ersetzt alle früheren Versionen

 

 

Inhalte und Kategorien:

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Unternehmen der Pure Transformation AG inklusive deren Tochtergesellschaften für ihre Kunden. 


Sofern vom entsprechenden Unternehmen für anwendbar erklärt, gelten diese AGB auch für Leistungen der weiteren Unternehmen des Pure Netzwerks für ihre Kunden. Zum Netzwerk der Pure Transformation gehören insbesondere freie Beraterinnen und Berater sowie folgende Gesellschaften: Union Group AG, Neustadt Agentur AG, novu AG, Gold Interactive GmbH, Digital Heroes GmbH, Motion Inn AG und  Johanna Unternährer GmbH.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, ausser dies wird schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Die vorliegenden AGB haben in diesem Fall ohne anderweitige schriftliche Abrede Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Vertragsparteien und Subunternehmen

Der Vertrag mit dem Kunden kommt jeweils zwischen dem Kunden und dem in der Offerte oder Vertrag genannten leistungserbringenden Unternehmen der Pure Transformation AG («Pure») zustande. Pure kann jederzeit zur Leistungserbringung andere Unternehmen und BeraterInnen aus Pure-Netzwerk hinzuziehen.

3. Kommunikation

Die Parteien können rechtsgültig per E-Mail kommunizieren. E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie im elektronischen Posteingang der empfangenden Partei abrufbar sind.

4. Vertragsabschluss und -inhalt; Form

Der Vertrag zwischen Pure und dem Kunden kommt durch konkludente, mündliche oder schriftliche Einigung der Parteien zustande. In der Regel erstellt Pure eine Offerte, welche der Kunde mündlich oder schriftlich akzeptieren kann. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. In diesen AGB, der Offerte und dem Vertrag gilt als «schriftlich» jede Übermittlung in Textform, insb. auch die elektronische Übermittlung per E-Mail.

 

5. Leistungen

Pure erbringt für den Kunden Leistungen in den Bereichen Strategie, Strategieentwicklung, OKR, Innovation, Exnovation, Unternehmensberatung, Agilität, Transformation, AI und ähnlichen Themen. 
Als wiederkehrende Dienstleistungen (Abonnemente) erbringt Pure Beratungsleistungen in allen genannten Bereichen.
Je nach Inhalt der Leistung von Pure finden subsidiär zum Vertrag die obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Werkvertrag oder Auftrag Anwendung.
Im Weiteren vermittelt Pure Lizenzen für Softwarelösungen von Drittanbietern (z.B. OKR-Software). In diesen Fällen kommt kommt der Lizenzvertrag direkt zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden zustande.

 

6. Leistungsänderungen / Mehraufwand

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorgängigen Zustimmung beider Parteien. Pure ist berechtigt, für Mehraufwand, der aufgrund von Änderungswünschen oder unvollständigen bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden entsteht, zusätzliche Vergütung nach den geltenden Stundensätzen zu verlangen.

7. Stornierung und Verschiebung

Wird ein vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als fünf Arbeitstage vor Durchführung storniert oder verschoben, kann Pure bis zu 50 % des Honorars verrechnen. Bereits entstandene Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten.

8. Termine

Allfällige Termine richten sich nach der Offerte und sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung als reine Richtangaben zu verstehen. In diesem Fall ist Pure bemüht, die Termine einzuhalten, kann die Einhaltung dieser jedoch nicht garantieren und ist nicht haftbar im Falle von allfälligen zeitlichen Verzögerungen.

9. Preise und Zahlungskonditionen

Die von Pure angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (€).
Die Leistungen von Pure werden ohne anderweitige Angabe in der Offerte oder im Vertrag auf Stunden- oder Tagesbasis verrechnet. Allfällige Angaben zu Gesamtpreisen verstehen sich ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien als reine Richtpreise und der dem Kunden verrechnete Preis kann vom Richtpreis abweichen.
Für Aufträge bis zu CHF 10'000 wird nach Abschluss der Arbeiten Rechnung gestellt. Für Aufträge ab CHF 10'000 wird monatlich Rechnung gestellt und eine Akonto-Rechnung über 30% bei Auftragsvergabe zugestellt. Der Preis für Retainer und Abonnemente wird monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch zugestellt und sind innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Ab der zweiten Mahnung kann eine Mahngebühr in Höhe von 5 % erhoben werden.

10. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termin einzuhalten. Sofern der Kunde ihm auferlegte Termine nicht einhält, entfällt die Pflicht von Pure zur Einhaltung ihrer Termine (sofern solche verbindlich vereinbart wurden) und entfallen jegliche Ansprüche des Kunden infolge Verzugs von Pure.


Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Leistungserbringung nötig, Pure den Zugang zu seinen IT-Systemen zu gewähren. Sofern der Kunde den Zugang nicht rechtzeitig oder zu den vereinbarten Terminen ermöglicht, entfällt die Pflicht von Pure zur Einhaltung ihrer Termine (sofern solche verbindlich vereinbart wurden) und entfallen jegliche Ansprüche des Kunden infolge Verzugs von Pure.


Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Leistungen von Pure nur Inhalte zu verwenden, die gesetzeskonform sind und kein geistiges Eigentum Dritter verletzen. Sofern der Kunde die Pflicht gemäss vorstehendem Satz verletzt, hat er Pure von allen daraus entstehenden Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen.


Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Leistungen von Pure die gängigen Virenschutzprogramme zu verwenden und Systeme mit sicheren und regelmässig ändernden Passwörtern zu schützen. Sofern der Kunde die Pflicht gemäss vorstehendem Satz verletzt, hat er Pure von allen daraus entstehenden Aufwendungen und Ansprüchen freizustellen und einen allfälligen Schaden zu ersetzen.

11. Immaterialgüterrechte

Die Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte ) an kundenspezifischen Arbeitsresultaten (z.B. Erstellung eines Kundenlogos) gehen ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises ins alleinige Eigentum des Kunden über.


Die Immaterialgüterrechte an Vorlagen und anderen Standardarbeitsergebnissen (Standards), die immaterialgüterrechtlich (insb. urheberrechtlich) geschützt sind, stehen im alleinigen Eigentum von Pure oder Lizenzgebern von Pure. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse, welche im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt wurden und standardmässigen Charakter haben. Der Kunde erhält an den Standards ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises – soweit er sie für die Nutzung seiner kundenspezifischen Arbeitsresultate benötigt – ein örtlich, zeitlich und sachlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht.


Bei Beratungsleistungen, Konzepten und Methoden verbleiben sämtliche Immaterialgüterrechte bei Pure. Der Kunde erhält lediglich das Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen.

12. Nutzung von Cloud-basierten Kollaborationstools

Zur Erbringung ihrer Leistungen setzt Pure bei Bedarf cloudbasierte Anwendungen von Drittanbietern ein (z. B. Miro, Mural, Figma, Notion, Google Workspace, Zoom und ähnliche). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten dabei über Server von Drittanbietern verarbeitet werden können, auch in Ländern ohne gleichwertigen Datenschutzstandard. Pure wählt solche Tools sorgfältig aus und achtet, soweit wirtschaftlich zumutbar, auf Anbieter mit angemessenem Datenschutz (z. B. gemäss EU-Standardvertragsklauseln).


Der Kunde ist verpflichtet, keine besonders schützenswerten Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten, Personaldaten, Finanzdaten Dritter) in solchen Tools zu speichern oder zu teilen, ausser Pure und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart.


Pure übernimmt keine Haftung für Sicherheits- oder Datenschutzverletzungen, die auf ein Fehlverhalten oder Sicherheitsmängel dieser Drittanbieter oder auf die unachtsame Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind.

13. Gewährleistung und Haftung

Pure übernimmt nur eine Gewährleistung, wenn dies schriftlich und explizit so vereinbart wurde. Die Haftung von Pure ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch einen Drittanbieter (insb. Software-Anbeiter) verursacht wurde. Die Haftung von Pure ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Schaden durch ein Fehlverhalten des Kunden (insb. mangelnder Passwortschutz, Manipulation der Software) verursacht wurde. Die Haftung von Pure ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unterauftragnehmer haftet Pure nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion. Die Haftung von Pure für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall) ist ausgeschlossen. Die Haftung von Pure übersteigt in keinem Fall 50% des Betrags der vom Kunden bezahlten Vergütung für den jeweiligen Auftrag.

14. Datenschutz

Pure und der Kunde verpflichten sich, die anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) einzuhalten.
Informationen zur Datenbearbeitung durch Pure sind der Datenschutzerklärung von Pure zu entnehmen, welche unter hellopure.io abrufbar ist.


Sofern Pure im Rahmen der Vertragserfüllung Personendaten des Kunden oder seiner Mitarbeitenden, Lieferanten oder Kunden bearbeitet, erfolgt dies ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und gemäss den Weisungen des Kunden. Pure handelt dabei als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG bzw. Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Bearbeitung der Personendaten rechtmässig erfolgt und dass die notwendigen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Einwilligungen bestehen.
Pure verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM) gemäss Art. 8 DSG bzw. Art. 32 DSGVO zu treffen, um die bearbeiteten Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Manipulation zu schützen. Auf Verlangen des Kunden weist Pure diese Massnahmen in geeigneter Form nach.


Bearbeitet Pure Personendaten im Auftrag des Kunden, wird zwischen den Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen, welche insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung, die Art der Personendaten sowie die Kategorien betroffener Personen regelt.


Pure darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Unterauftragnehmer (z. B. Hosting- oder Cloud-Anbieter) beiziehen, sofern diese einem gleichwertigen Datenschutzstandard unterstehen. Werden Daten ausserhalb der Schweiz oder der EU/des EWR bearbeitet, stellt Pure sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z. B. durch EU-Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss).


Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei der Nutzung von Cloud-Diensten oder anderen Drittanbietertools (z. B. Miro, Mural, Figma, Notion, Google Workspace, Zoom) Daten auch ausserhalb der Schweiz oder der EU bearbeitet werden können. Pure wählt solche Anbieter sorgfältig aus, haftet jedoch nicht für Datenschutzverletzungen oder Sicherheitsmängel dieser Drittanbieter.


Der Kunde ist verpflichtet, keine besonders schützenswerten oder sensiblen Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten, Personaldaten, Finanzdaten Dritter) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Pure übermitteln oder in gemeinsam genutzten Tools zu speichern.


Pure haftet nicht für:

 

  1. Verstösse gegen Datenschutzrecht, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben, unrechtmässige Datenbeschaffung oder mangelnde Information der betroffenen Personen durch den Kunden zurückzuführen sind;
  2. Datenverluste oder Datenschutzverletzungen, die auf Anweisungen oder Systeme des Kunden zurückzuführen sind;
  3. Datenschutzverletzungen, die durch Dritte, Unterauftragnehmer oder Cloud-Anbieter verursacht werden, soweit Pure deren Auswahl sorgfältig vorgenommen hat;
  4. mittelbare oder Folgeschäden, einschliesslich Reputationsschäden, Bussgelder oder entgangenem Gewinn.

 

 

Der Kunde verpflichtet sich, Pure von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bussen, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aufgrund einer Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten des Kunden entstehen.

15. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen der anderen Partei als vertraulich und offenbaren diese keinen Dritten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
Die Offerte von Pure und insbesondere die darin enthaltene Analysen und weitere Informationen sind vertraulich und dürfen keinen Dritten weitergegeben werden. Sofern die Offerte angenommen wird, gelten die Bestimmungen gemäss diesen AGB (insb. Ziffer 8).

16. Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung

Ohne anderweitige Vereinbarung tritt der Vertrag mit Annahme der Offerte durch den Kunden in Kraft und endet mit Abschluss der vereinbarten Leistungen und Zahlung des Preises.
Abonnemente werden auf unbefristete Dauer abgeschlossen und können von beiden Parteien auf jedes Monatsende mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Sofern entsprechend zwischen Pure und dem Kunden vereinbart, gelten die vorliegenden AGB für alle Aufträge des Kunden an Pure.

17. Allgemeine Bestimmungen

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann Pure jederzeit an Unternehmen des Pure Netzwerkes abtreten.

 

Im Rahmen einer Übernahme, Fusion oder ähnlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen kann Pure die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag Dritten übertragen, wobei der Kunde darüber zu informieren ist.


Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Pure abtreten.


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ungültig oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages zwischen dem Kunden und Pure nicht berührt. Die Parteien werden ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch solche ersetzen, welche dem Zweck des Vertrages am ehesten entsprechen. Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und den Vertrag ist materielles Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen AGB zwischen Pure und dem Kunden ist die Stadt Luzern im Kanton Luzern. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.

 

 

 

 

Version 1.0 – gültig ab 3. November 2025 – ersetzt alle früheren Versionen